Personalausweis und Reisepass

Gebührenerhöhung Personalausweis und Verringerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses

Ab dem 01. Januar 2021 wird der Preis für den Personalausweis, für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben, erhöht. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt der Preis von 22,80 € bestehen.

Preisänderung:
alter Preis bis 31.12.2020: 28,80 €
neuer Preis ab 01.01.2021: 37,00 €

Für die Beantragung benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild (Frontalbild) sowie Ihren bisherigen Personalausweis. Der Antrag ist persönlich zustellen.

Der Kinderreisepass hat ab dem 01.01.2021 nur noch eine Gültigkeit von einem Jahr. Er kann, vor Ablauf der Gültigkeit, für ein Jahr verlängert werden.
Kinderreisepässe können für Kinder bis zur Vollendung des 12ten Lebensjahres ausgestellt werden. Die Preise bei der Erstausstellung von 13,00 € und der Verlängerung von 6,00 € bleiben bestehen.

Die Gültigkeit ändert sich wie folgt:
Alte Gültigkeit bis 2020: 6 Jahre ab Ausstellung
Neue Gültigkeit ab 2021: 1 Jahr ab Ausstellung

Für die Beantragung benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild (Frontalbild), den alten Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde, sowie eine Zustimmungserklärung der sorgeberechtigten Elternteile.

Ihr Bürgerservice


Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Abgelaufener Personalausweis bzw. Reisepass,
  • 1 biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Die Antragsgebühr für den Personalausweis beträgt 37,00 € (bis 24 Jahren 22,80 €), für den Reisepass 59,00 € (bis 24 Jahre 37,50 €) und muss bei Antragstellung entrichtet werden. 


Eltern mit Kindern - aufgepasst!!! Wenn Sie eine Reise planen, können für Kinder nach derzeitiger Rechtslage folgende Dokumente ausgestellt werden:

Kinderreisepass

  • 13,-- Euro für die Neuausstellung (6,-- Euro für eine Verlängerung nur bis zum 12. Lebensjahr. Die Verlängerung muss vor Ablauf durchgeführt werden)
  • Gültigkeitsdauer 1 Jahr
  • Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Begrenzung auf Höchstalter von 12 Jahren
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Personalausweis

  • 22,80 Euro für alle unter 24 Jahren
  • Personalausweispflicht besteht ab 16 Jahren
  • Fingerabdruckabgabe nach Vollendung des sechsten Lebensjahres (freiwillig)
  • Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Reisepass

  • 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr
  • zur Fingerabdruckabgabe nach Vollendung des sechsten Lebensjahres (Pflicht)
  • Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Für telefonische Auskünfte und nähere Informationen steht Ihnen das Bürgerbüro, unter der Tel.-Nr.: 07253/9402-10 oder -28, gerne zur Verfügung.

Infos zum Personalausweis  

Zum 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. 

Warum wird er eingeführt

Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet. („Sich online Ausweisen“ auch eID- Funktion genannt)

Zusammen mit einer 6-stelligen Geheimzahl können damit künftig Services von Online-Shops, Banken, E-Mail-Anbietern oder soziale Netzwerke aber auch Dienste von Behörden und Ämtern genutzt werden (spart Behördengänge, das Ausfüllen von Formularen entfällt, spart Zeit beim Fahrkartenkauf am Automaten).

Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten er an den Anbieter übermittelt. 

Außerdem wird der neue Personalausweis eine freiwillige elektronische Unterschriftsfunktion beinhalten. Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden. Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern – den Signaturanbietern – die nach dem Signaturgesetz (SigG) zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur

Was ist neu auf einen Blick:

  • Kreditkartenformat
  • Kontaktloser Chip im Karteninnern
  • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über persönliche Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer

Wie sicher ist er? 

Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes. Weder die Personalbehörde noch die Bundesdruckerei speichern die Daten. Nach Aushändigung werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Das auf dem Chip gespeicherte Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen außerdem nur von hoheitlichen Stellen wie der Polizei, der Zollverwaltung oder den Pass- und Personalausweisbehörden eingesehen werden. Alle Informationen und Übertragungen des neuen Personalausweises sind mit Verschlüsselungsverfahren geschützt. Der Bürger soll sich also sicher und eindeutig im Internet oder bei Automaten anmelden und seine Identität belegen können.

Was kostet der neue Ausweis? 

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 beträgt nun 28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Am 09. Juli hat der Bundesrat beschlossen, dass es für Jugendliche keinen kostenlosen Personalausweis mehr geben soll. Bisher war der erste Personalausweis kostenlos. Dieses kostenlose Dokument gibt es seit dem 01. November 2010 nicht mehr. 

Was tun bei Verlust? 

Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) unverzüglich sperren lassen. Über die Sperrhotline (116 116) oder im Bürgerbüro können Sie diese veranlassen. 

Wie lange gelten die alten Ausweise? 

Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Seit dem 01. November 2010 werden nur noch neue Personalausweise ausgegeben. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich. 

 Nähere Infos über den neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.


Ist Ihr Ausweis/Pass noch gültig?

Eine Verlängerung von Reisepass oder Personalausweis ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Deshalb sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse eine eventuell erforderliche Neuausstellung möglichst frühzeitig beantragen.

Der Antrag ist in jedem Fall persönlich zu stellen.

In den Reisepass müssen zwei Fingerabdrücke mit aufgenommen werden. Die Fingerabdrücke für den neuen Personalausweis sind freiwillig. 

Bei allen Anträgen ist die Angabe von Größe und Augenfarbe nötig. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Abgelaufener Personalausweis bzw. Reisepass,
  • 1 biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Die Antragsgebühr für den Personalausweis beträgt 37,00 € (bis 24 Jahren 22,80 €), für den Reisepass 59,00 € (bis 24 Jahre 37,50 €) und muss bei Antragstellung entrichtet werden. 


Eltern mit Kindern - aufgepasst!!! Wenn Sie eine Reise planen, können für Kinder nach derzeitiger Rechtslage folgende Dokumente ausgestellt werden:

Kinderreisepass

  • 13,-- Euro für die Neuausstellung (6,-- Euro für eine Verlängerung nur bis zum 12. Lebensjahr. Die Verlängerung muss vor Ablauf durchgeführt werden)
  • Gültigkeitsdauer 1 Jahr
  • Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Begrenzung auf Höchstalter von 12 Jahren
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Personalausweis

  • 22,80 Euro für alle unter 24 Jahren
  • Personalausweispflicht besteht ab 16 Jahren
  • Fingerabdruckabgabe nach Vollendung des sechsten Lebensjahres (freiwillig)
  • Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Reisepass

  • 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr
  • zur Fingerabdruckabgabe nach Vollendung des sechsten Lebensjahres (Pflicht)
  • Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Für telefonische Auskünfte und nähere Informationen steht Ihnen das Bürgerbüro, unter der Tel.-Nr.: 07253/9402-10 oder -28, gerne zur Verfügung.

Infos zum Personalausweis  

Zum 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. 

Warum wird er eingeführt

Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet. („Sich online Ausweisen“ auch eID- Funktion genannt)

Zusammen mit einer 6-stelligen Geheimzahl können damit künftig Services von Online-Shops, Banken, E-Mail-Anbietern oder soziale Netzwerke aber auch Dienste von Behörden und Ämtern genutzt werden (spart Behördengänge, das Ausfüllen von Formularen entfällt, spart Zeit beim Fahrkartenkauf am Automaten).

Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten er an den Anbieter übermittelt. 

Außerdem wird der neue Personalausweis eine freiwillige elektronische Unterschriftsfunktion beinhalten. Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden. Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern – den Signaturanbietern – die nach dem Signaturgesetz (SigG) zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur

Was ist neu auf einen Blick:

  • Kreditkartenformat
  • Kontaktloser Chip im Karteninnern
  • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über persönliche Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer

Wie sicher ist er? 

Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes. Weder die Personalbehörde noch die Bundesdruckerei speichern die Daten. Nach Aushändigung werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Das auf dem Chip gespeicherte Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen außerdem nur von hoheitlichen Stellen wie der Polizei, der Zollverwaltung oder den Pass- und Personalausweisbehörden eingesehen werden. Alle Informationen und Übertragungen des neuen Personalausweises sind mit Verschlüsselungsverfahren geschützt. Der Bürger soll sich also sicher und eindeutig im Internet oder bei Automaten anmelden und seine Identität belegen können.

Was kostet der neue Ausweis? 

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 beträgt nun 28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Am 09. Juli hat der Bundesrat beschlossen, dass es für Jugendliche keinen kostenlosen Personalausweis mehr geben soll. Bisher war der erste Personalausweis kostenlos. Dieses kostenlose Dokument gibt es seit dem 01. November 2010 nicht mehr. 

Was tun bei Verlust? 

Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) unverzüglich sperren lassen. Über die Sperrhotline (116 116) oder im Bürgerbüro können Sie diese veranlassen. 

Wie lange gelten die alten Ausweise? 

Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Seit dem 01. November 2010 werden nur noch neue Personalausweise ausgegeben. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich. 

 Nähere Infos über den neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

 
 

Selbstablesung der Wasserzähler

Der Zählerstand kann über das Internet eingegeben werden.

Zur Zählerstandserfassung

Die Zugangsdaten entnehmen Sie dem Anschreiben, das jeder Rechnungsempfänger (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung) erhält.

Weitere Informationen zur Ablesung.

 
 

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