Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kronau muss jeder über 3 Monate alte Hund auch während des Jahres bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung bzw. Abmeldung kann im Rechnungsamt der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden. Hierzu können Sie das Formular auf der Formularseite verwenden.
Wir weisen darauf hin, dass auch der Zweithund und jeder weitere Hund angemeldet werden muss. Die Anmeldung entfällt nur für diejenigen Hunde, für die das Rechnungsamt bereits einen Steuerbescheid erlassen hat.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass die Hundehalter, die von Ihnen gehaltenen, außerhalb der von Ihnen bewohnten Häuser oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen haben.
Weitere Infos zum Thema Gebühren und Steuern
Merkblatt zum Thema Hundehaltung / Leinenpflicht
(Stand: 01/2022)
Wir dürfen die Halter von Hunden auf die folgenden Verpflichtungen hinweisen:
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Die zwischenzeitlich 25 Standorte der von der Gemeinde aufgestellten Hundetoiletten mit Tütenspendern sind:
1. Weißdornweg / Ecke St. Leoner Straße
2. Durchgangsweg Wiesen- / Friedenstraße
3. Grünstreifen Friedenstraße
4. Durchgangsweg Kirrlacher Straße / Schulstraße 5
5. Durchgangsweg Schulstraße / Alte Schule zur Kirrlacher Straße
6. Jahnstraße / Ecke Drosselweg bei Grünanlage MZH
7. Festplatz ggü. Feuerwehrhaus
8. Grünanlage Kronen- / Gutenbergstraße bei Brücke
9. verlängerte Zeppelinstraße / bei Hebelstraße zur Feldflur
10. Parkanlage Kreuzstraße / Ecke Schelmenwaldstraße
11. BG West – Freihaltestreifen Oberleitung bei Anwesen Bittumäcker 12. BG West – Anwesen Breitenmorgen 14, Seite Freihaltestreifen Oberleitung
13. Im Sportzentrum beim Handballförderstützpunkt
14. Am Einkaufszentrum/Ecke Beethovenstraße
15. Schillerstraße, Beginn Feld bei Parkbank
16. Friedhofstraße, Grünanlage ggü. Bauhof
17. Laurentiusstraße
18. Drei-Nussbaum-Feldweg / Ecke Bittumäcker
19. Rosenstraße bei Marienkapelle
20. St. Leoner Straße am Beginn des Hardlacher Wegs
21. Blattenäckerweg Beginn Feldweg bei Ortsbebauung
22. Vereinsgelände Mühlhaag Feldweg / Wald
23. Im Althäuser - Straßenende / Zugang zum See
24. Lauchwasenstraße beim Feldweg
25. Hauptallee / Bei der Abbiegung zum Schützenhaus
Hundehalter haben daneben außerhalb der von ihnen bewohnten Gebäude oder außerhalb des umfriedeten Grundbesitzes laufende anzeigepflichtige Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.
Die Nichtbeachtung dieser Regeln kann zur Verhängung eines Bußgeldes führen.
Durch die Erhebung von Hundesteuer entsteht für die Gemeinde keinerlei Verpflichtung zur Erbringung von Gegenleistungen wie z.B. das Beseitigen von Hundekot durch Gemeindebedienstete.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
Adresse
Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
Kontakt
Wetter in Kronau
Bedeckt