23.03.2021
Nachdem das Landratsamt offiziell eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 festgestellt hat, treten ab Dienstag 0.00 Uhr laut Landesverordnung wieder die Corona-Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Im Wesentlichen sind dies:
Kontaktbeschränkungen
Es darf sich ein Haushalt nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Einzelhandel und Dienstleistungen
Es darf nicht mehr „Click@Meet“, sondern nur noch „Click@Collect“ angeboten werden. Das bedeutet: Waren können bestellt und abgeholt oder geliefert werden.
Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Allerdings dürfen Friseure geöffnet bleiben.
Sport
Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport müssen schließen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist dagegen aufgrund der verschärften Kontakt-beschränkungen nicht mehr erlaubt.
Kultur
Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten müssen für den Publikumsverkehr wieder schließen.
Ausgangsbeschränkungen
Stadt- und Landkreis prüfen derzeit, ob erneut eine Ausgangsbeschränkung erlassen werden soll.
Jetzt ist Mama dran!
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