Pandemiestufe 3 ausgerufen - Landesregierung ändert die Corona-Verordnung

20.10.2020

Angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen hat die Landesregierung die 3. Pandemiestufe ausgerufen. Dazu wurde die Corona-Verordnung um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Zudem ergreifen einzelne ministerielle Ressorts weitere Maßnahmen für die Pandemiestufe 3.

Die neue Corona-Verordnung wurde am 18. Oktober 2020 veröffentlicht und gilt bereits ab Montag, 19. Oktober 2020.
Die wesentlichen Änderungen:


1. Maskenpflicht
Die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wurde ausgeweitet. Sie gilt nun auch ab dem 19.10.2020 in für den fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie in Fußgängerzonen oder auf Marktplätzen, in öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Für Kronau bedeutet dies, dass während der Wochenmarktzeiten freitags auf dem Dorfplatz ebenfalls das Tragen einer Maske erforderlich ist.

2. Ansammlungen und Veranstaltungen
Ansammlungen werden auf 10 Personen oder 2 Hausstände begrenzt.
Private Zusammentreffen von Personen werden ebenfalls auf maximal 10 Personen oder 2 Hausstände begrenzt.
Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 Personen begrenzt.

Weiterhin gilt:
In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, beispielsweise im Einzelhandel.
Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei.
Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) und Lüften und die Nutzung der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne von Ihnen zur Verringerung des Infektionsrisiko beitragen. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Wo möglich, sollten Sie zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.
Die neue Corona-Rechtsverordnung bzw. einen Link auf diese finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kronau, ebenso unter www.Baden-Wuerttemberg.de/Corona-Verordnung.
Bitte beachten Sie auch, dass das Rathaus ab Mittwoch, 21.10.2020 wieder für den freien Kundenverkehr geschlossen ist und bis auf Weiteres ein Modus gilt, welcher bereits im Frühsommer für einige Wochen Bestand hatte.

Die Gemeindeverwaltung ist selbstverständlich weiterhin bestrebt, Ihre Anliegen zu bearbeiten, bitte beachten Sie hierzu:
• Terminabsprachen sind sinnvoll.
• Bitte berücksichtigen Sie die Möglichkeit, dass sich vieles telefonisch, per Brief und Email erledigen lässt und Vorsprachen ersetzen kann.
• Bei persönlichen Vorsprachen ohne Termin erfolgt eine Zutrittskontrolle. Während der Sprechzeiten werden Sie auf Klingeln eingelassen. Bitte nutzen sie nur den Haupteingang des Rathauses.
• Im Rathaus besteht die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz (Alltagsmaske) zu tragen.
• Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Betreten des Rathauses im Foyer.

Wir danken für Ihr Verständnis, bleiben Sie achtsam und gesund!

- Ihre Gemeindeverwaltung -

 
 

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