Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Tagen danach.
Wenn das Kind nach der Entbindung nicht von der Versicherten versorgt werden kann, hat es selbst Anspruch auf die Leistungen der Hebammenhilfe. Dies gilt beispielsweise in Fällen der Adoption oder bei Tod oder wenn die Mutter kranksheitsbedingt nicht beim Kind sein kann.
Sie sind schwanger oder haben bereits entbunden.
Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse
Sie haben Anspruch auf eine ambulante oder stationäre Entbindung. Wenden Sie sich direkt an die Hebamme Ihrer Wahl und sprechen Sie mit ihr die weiteren Termine ab.
Dauer der Unterstützung
bei gesetzlich Versicherten: die Krankenversichertenkarte
Keine
Keine
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft)
17.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Jetzt ist Mama dran!
Spendenaufruf des Müttergenesungswerks 2024
Spendensammlung vom 04. bis 19. Mai 2024
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
Adresse
Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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