Wenn Sie eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen nach 30. BImSchV betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen. Über die Ergebnisse müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
Sie betreiben eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen nach 30. BImSchV.
Die Zuständigkeiten im Bereich Immissionsschutz sind geregelt in der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg.
Die zuständige Behörde für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen ist in den meisten Fällen die örtlich zuständige untere Immissionsschutzbehörde, das heißt
Eine davon abweichende Zuständigkeit gilt in folgenden Fällen (unter anderem bei Betrieben, die der europäischen Industrieemissions-Richtlinie, der Störfall-Verordnung oder dem Bergrecht unterliegen):
Die Abteilungen 5, Umwelt der jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien sind die zuständigen Immissionsschutzbehörden für Betriebsgelände, auf denen
vorhanden ist oder errichtet werden soll.
Die Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums Freiburg ist darüber hinaus die landesweit zuständige Immissionsschutzbehörde für
Wenn sich die Adresse des Geschäftssitzes des Betreibers und die Adresse des Anlagenstandorts unterscheiden, ist als Bezugsort die Adresse des Anlagenstandorts maßgeblich.
Wenn Ihre Abfallbehandlungsanlage neu errichtet oder wesentlich geändert wurde, müssen Sie die Messungen im ersten Jahr nach Inbetriebnahme alle 2 Monate an mindestens einem Tag durchführen. Ab dem zweiten Jahr nach Inbetriebnahme müssen Sie die Messungen ein Mal alle 12 Monate an mindestens 3 Tagen durchführen. Den Messbericht müssen Sie unverzüglich nach der Messung zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.
Vollständiger Messbericht gemäß Anhang A der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 (Ausgabe November 2018) mit Angaben unter anderem zu:
Keine
keine
kein
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV):
01.09.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
Adresse
Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
Kontakt
Wetter in Kronau