Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.
Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln.
Die Zuständigkeiten im Bereich Immissionsschutz sind geregelt in der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung des Landes Baden-Württemberg.
Die zuständige Behörde für eine Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 44. BImSchV fallen, ist in den meisten Fällen die örtlich zuständige untere Immissionsschutzbehörde:
Eine davon abweichende Zuständigkeit gilt in folgenden Fällen (unter anderem bei Betrieben, die der europäischen Industrieemissions-Richtlinie, der Störfall-Verordnung oder dem Bergrecht unterliegen):
Die Abteilungen 5 - Umwelt der jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien sind die zuständigen Immissionsschutzbehörden für Betriebsgelände, auf denen:
vorhanden ist oder errichtet werden soll.
Die Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums Freiburg ist darüber hinaus die landesweit zuständige Immissionsschutzbehörde für:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Anzeige eines Betreiberwechsels bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.
Als Bezugsort ist die Adesse des Betriebsgeländes mit der Feuerungsanlage maßgeblich.
Der Betreiberwechsel ist elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.
Bei Unvollständigkeit erfolgt eine Mitteilung durch die zuständige Behörde.
Nach bestandener Prüfung übernimmt die zuständige Behörde die Änderungen im Anlagenregister .
Der Betreiberwechsel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Vollständige elektronische Anzeige
keine
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Anzeige bei der für Ihre Feuerungsanlage zuständigen Immissionsschutzbehörde stellen.
Kein
Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV):
30.09.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
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Die bisherige Sharee.bike App wurde durch die App COPRI.bike ersetzt.
Neue Radnutzer werden gebeten, sich kostenlos diese App im Google Play Store bzw. im Apple App Store auf ihr Mobiltelefon herunterzuladen und einen User-Account anzulegen.
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