Wenn Sie seit dem 03.03.2013 Holz oder Holzerzeugnisse erstmalig in der EU in den Verkehr bringen möchten (als sogenannter "Marktteilnehmer"), sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt.
Dieser Nachweis ist durch die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten zu erbringen. Die "Sorgfaltspflichtregelung" beinhaltet unter anderem:
Damit soll der Handel mit illegal geschlagenem Holz bekämpft werden. Die BLE überprüft die Marktteilnehmer nach einem Plan und aufgrund eines risikobasierten Ansatzes auf Einhaltung der Vorgaben der Verordnung.
Ihre Tätigkeit als Marktteilnehmer müssen Sie daher vor der Aufnahme von Importen einmalig bei der BLE anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Änderungen Ihrer bereits angezeigten Daten unverzüglich bei der BLE melden müssen.
keine
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 524
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228 6845-0
Telefax: 030 1810 6845-2221
E-Mail: handel-mit-holz@ble.de
Ihre Anzeige als Marktteilnehmer müssen Sie schriftlich vornehmen:
Einreichen des Antrags: bevor Sie das Holz oder die Holzerzeugnisse importieren
keine
keine
etwa 1 Woche
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Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG)
13.12.2023 Bundeslandwirtschaftsministerium
Müttergenesungswerk - Mütter auf die EINS!
Die bisherige Sharee.bike App wurde durch die App COPRI.bike ersetzt.
Neue Radnutzer werden gebeten, sich kostenlos diese App im Google Play Store bzw. im Apple App Store auf ihr Mobiltelefon herunterzuladen und einen User-Account anzulegen.
1. Buchen: Einfach über die App „mein zeo“ den gewünschten Zeitraum reservieren.
2. Einsteigen: Das Fahrzeug mit der ZEO-Karte oder per App öffnen.
3. Losfahren: Lautlos und lokal emissionsfrei ans Ziel kommen.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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