Sie haben mehrere Vornamen und möchten die Reihenfolge der Vornamen ändern?
Dann können Sie eine Neusortierung der Vornamen beantragen.
Zum Zeitpunkt der Abgabe der Namenserklärung:
Hinweis: Kinder ab dem 14. Lebensjahr geben die Erklärung selbst ab. Die Sorgeberechtigten müssen zustimmen.
Für die Abgabe der Namenserklärung können Sie sich an das Standesamt am Ort Ihres Wohnsitzes oder an das für die Entgegennahme der Erklärung zuständige Standesamt wenden.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist:
Die Erklärung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standeamt wirksam. Wurde die Erklärung bei einem anderen Standesamt abgegeben, leitet dieses die Erklärung an das zuständige Standesamt weiter.
Für die Abgabe der Namenserklärung können Sie sich an das Standesamt am Ort Ihres Wohnsitzes oder an das für die Entgegennahme der Erklärung zuständige Standesamt wenden.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist:
Die Erklärung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standeamt wirksam. Wurde die Erklärung bei einem anderen Standesamt abgegeben, leitet dieses die Erklärung an das zuständige Standesamt weiter.
Sie können durch Abgabe einer Erklärung beim zuständigen Standesamt die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.
Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge geändert werden.
Hinweis: Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist nicht erlaubt. Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine Änderung des Vornamens (öffentlich-rechtliche Namensänderung).
keine
Zu eventuell weiteren Unterlagen ( zum Beispiel gegebenenfalls Nachweis der Alleinsorge) erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.
keine
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Personenstandsverordnung - PStV:
§ 5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) - Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 - Gebührenverzeichnis
27.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Müttergenesungswerk - Mütter auf die EINS!
Die bisherige Sharee.bike App wurde durch die App COPRI.bike ersetzt.
Neue Radnutzer werden gebeten, sich kostenlos diese App im Google Play Store bzw. im Apple App Store auf ihr Mobiltelefon herunterzuladen und einen User-Account anzulegen.
1. Buchen: Einfach über die App „mein zeo“ den gewünschten Zeitraum reservieren.
2. Einsteigen: Das Fahrzeug mit der ZEO-Karte oder per App öffnen.
3. Losfahren: Lautlos und lokal emissionsfrei ans Ziel kommen.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Kirrlacher Straße 2
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