Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.
Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug nutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei bis elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie zum Beispiel in einer Garage abstellen.
Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angeführt. “05/11“ bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.
Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.
Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.
Zulassungsbehörde ist,
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Sie oder Ihre Vertretung müssen das Saisonkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
keine
Ein Antrag im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.
Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie unter
Wenden Sie sich für nähere Informationen gerne auch an die zuständige Stelle.
Achtung: Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug. Sie erhalten keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination. Ausnahme: Die Kombination hinter dem Erkennungszeichen ist bereits sechsstellig.
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.
keine
kein
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV):
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
18.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Müttergenesungswerk - Mütter auf die EINS!
Die bisherige Sharee.bike App wurde durch die App COPRI.bike ersetzt.
Neue Radnutzer werden gebeten, sich kostenlos diese App im Google Play Store bzw. im Apple App Store auf ihr Mobiltelefon herunterzuladen und einen User-Account anzulegen.
1. Buchen: Einfach über die App „mein zeo“ den gewünschten Zeitraum reservieren.
2. Einsteigen: Das Fahrzeug mit der ZEO-Karte oder per App öffnen.
3. Losfahren: Lautlos und lokal emissionsfrei ans Ziel kommen.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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