Das Liegenschaftskataster ist das grundlegende amtliche Register, in dem alle Flurstücke und Gebäude in ganz Baden-Württemberg verlässlich nachgewiesen sind. Das Register legt die Grenzen der Flurstücke mit ihren Flächen genau fest, zeigt die Ausdehnung der Gebäude, ihre amtliche Adresse und weist die Nutzungen von Grund und Boden landesweit flächendeckend nach.
Das Liegenschaftskataster ist die Grundlage für den Nachweis des Eigentums im Grundbuch. Es dient der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr sowie der Besteuerung.
Das Liegenschaftskataster wird von den unteren Vermessungsbehörden bei den Land- und Stadtkreisen sowie besonders zugelassenen Städten geführt.
Sie möchten wissen, wie Ihre Flurstücke und Gebäude im amtlichen Register nachgewiesen sind?
Mit einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie eine amtliche Übersicht über Lage, Größe und Nutzung Ihres Flurstücks – inklusive Karte.
Wofür wird dies benötigt?
Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster wird häufig benötigt, wenn Sie zum Beispiel ein Flurstück kaufen oder verkaufen, einen Bauantrag stellen oder eine Finanzierung bei der Bank beantragen möchten.
Was ist in einem Auszug enthalten? Je nach Bedarf erhalten Sie:
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register. Jede Person kann einen Auszug daraus erhalten.
Enthält der Auszug Eigentumsangaben, dürfen diese aus Datenschutzgründen nur Eigentümerinnen und Eigentümern selbst oder Personen mit berechtigtem Interesse ausgehändigt werden.
In Baden-Württemberg können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei den zuständigen Vermessungsbehörden erhalten.
12 Städte mit eigener Vermessungsaufgabe:
Aalen · Göppingen · Heidenheim an der Brenz · Konstanz · Lörrach · Ludwigsburg · Reutlingen · Schwäbisch Gmünd · Sindelfingen · Singen · Villingen-Schwenningen · Tübingen
Sie können den Online-Antrag beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung im Geodatenshop oder auf service-bw bei der zuständigen unteren Vermessungsbehörde stellen.
Sie können den Antrag auch formlos per Brief oder E-Mail an die zuständige untere Vermessungshörde schicken – oder auch persönlich vor Ort einen Auszug beantragen.
Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie den gewünschten Auszug wahlweise als Ausdruck per Post oder digital.
Sofern ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster nicht ausreicht, wenden Sie sich an die zuständige untere Vermessungsbehörde.
keine
Diese Angaben gehören in den Antrag:
Die Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des jeweiligen Auszugs.
Übersicht zur Orientierung
Liegenschaftskarte:
Liegenschaftsbeschreibung:
Weitere Auskünfte zur Gebührenhöhe erfahren Sie direkt bei der zuständigen Vermessungsbehörde.
Welche Arten von Auszügen gibt es?
Liegenschaftskarte
Typische Verwendung: Bauanträge, Lagepläne für Notar oder Bank
Beispiel Liegenschaftskarte (pdf)
Beispiel Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung (pdf)
Liegenschaftsbeschreibung - Flurstücksnachweis
Typische Verwendung: Präziser Nachweis für ein bestimmtes Flurstück, zum Beispiel für Bauvorhaben oder Anträge bei Behörden
Beispiel Flurstücksnachweis (pdf)
Beispiel Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (pdf)
Liegenschaftsbeschreibung - Flurstücks- und Eigentumsnachweis
Typische Verwendung: Nachweis für ein bestimmtes Flurstück, zum Beispiel bei Kauf, Verkauf oder Rechtsstreitigkeiten
Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis (pdf)
Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (pdf)
Liegenschaftsbeschreibung - Bestandsnachweis
Typische Verwendung: Überblick über gesamten Grundbesitz, Erbschaftsangelegenheiten, Unterlagen für Kauf/Verkauf oder Finanzierung
Beispiel Bestandsnachweis (pdf)
Liegenschaftsbeschreibung - Grundstücksnachweis
Typische Verwendung: Übersicht für Grundstücksverwaltung, steuerliche Zwecke oder Vertragsunterlagen
Beispiel Grundstücksnachweis (pdf)
Entfällt
25.08.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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