Leistungen

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.


Voraussetzungen

Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

Zuständige Stelle

Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Fristen

Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (zum Beispiel Heirats- oder Scheidungsurkunde)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen oder Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug

Kosten

Die Kosten werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) abgerechnet.

Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

  • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
  • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

Hinweise

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

  • § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Freigabevermerk

24.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg


Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
 
 
 
 

Spendenaufruf

Müttergenesungswerk - Mütter auf die EINS!

Müttergenesungswerk


 
 

Copri Bike

sharee bike

Die bisherige Sharee.bike App wurde durch die App COPRI.bike ersetzt. 

Neue Radnutzer werden gebeten, sich kostenlos diese App im Google Play Store bzw. im Apple App Store auf ihr Mobiltelefon herunterzuladen und einen User-Account anzulegen.

zeo Carsharing

Zeozweifrei unterwegs

1. Buchen: Einfach über die App „mein zeo“ den gewünschten Zeitraum reservieren.

2. Einsteigen: Das Fahrzeug mit der ZEO-Karte oder per App öffnen.

3. Losfahren: Lautlos und lokal emissionsfrei ans Ziel kommen.

Willkommen zur Ralli-Rallye

Logo Laurentiusweg

Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.

Sanierungsgebiet „Mitte-Ost“

Geburten

Geburten

Mitteilungsblatt

Adresse

Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau

Wetter in Kronau

 
 

Powered by Weblication® CMS

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen