Leistungen

Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen

Sie haben im Ausland eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung erworben, die mit einem IHK Beruf vergleichbar ist und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Mit dem Anerkennungsbescheid der IHK FOSA erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, mit der Sie ihren ausländischen Ausbildungsabschluss transparent machen und auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigen können, was sie gelernt haben.

Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.


Voraussetzungen

  • Sie haben im Ausland eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung erworben, die mit einem IHK Beruf vergleichbar ist.
  • Sie möchten in Baden-Württemberg arbeiten.

Zuständige Stelle

die IHK FOSA

Bezugsort

Für eine erste Beratung wenden Sie sich an die Erstanlaufstellen beziehungsweise telefonisch an eine der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie der Antragsvoraussetzungen:

  • Fehlen erforderliche Informationen, werden Sie darüber schriftlich informiert.
  • Zudem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Anschließend wird das Gleichwertigkeitsfestellungsverfahren durchgeführt.

Hinweis: Wenn wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bestehen, kann die zuständige Stelle einschlägige Berufserfahrung sowie Befähigungsnachweise berücksichtigen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular, unterschrieben (nicht erforderlich bei digitaler Antragstellung über Anerkennung in Deutschland)
  • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern.
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Sozialversicherungsnachweise) in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
  • Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen) in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Namensänderung) in Farbkopie
  • Lebenslauf
  • Nachweis Erwerbsabsicht
  • Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie
    Dokumente in englischer Sprache müssen nicht übersetzt werden. Eine Übersicht deutscher Übersetzer finden sie hier.

 

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Kosten

100 - 600 EUR je nach Einzelfall

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Vertiefende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Freigabevermerk

24.10.2025 IHK FOSA


Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
 
 
 
 
 
 
 
 

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