Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?
Der einheitliche Ansprechpartner hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren.
So können Sie auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie müssen nicht mehr persönlich bei verschiedenen Ämtern in verschiedenen Ländern erscheinen.
Sie sind nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.
Sie
Die für Sie örtlich zuständige Kammer oder der Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat
Geben Sie die Postleitzahl des Ortes an, von dem aus Sie die Dienstleistung anbieten.
Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.
Keine
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.
Keine.
Es können Kosten für einzelne Genehmigungen entstehen.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weiter gereicht.
Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:
Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.
Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2018 freigegeben.
Der Zählerstand kann über das Internet eingegeben werden.
Die Zugangsdaten entnehmen Sie dem Anschreiben, das jeder Rechnungsempfänger (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung) erhält.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
Adresse
Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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