Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat
Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
innerhalb eines Monats
Kopien
keine
Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.
kein
08.01.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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