Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.
Zuschussfähig sind Ausgaben, die
Zuschüsse können Sie erhalten:
Höhe:
Bei Zuschüssen an Privatpersonen die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben.
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn
Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.
Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Anträge können Sie jederzeit - allerdings vor Beginn der geplanten Maßnahme - stellen.
Eine Liste der förderfähigen Ausgaben ist in Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift zur Denkmalförderung enthalten.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.02.2020 freigegeben.
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