Für einen längerfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) in Deutschland benötigen Ausländer ein nationales Visum.
Kein Visum benötigen
Angehörige dieser Staaten können auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde beantragen.
Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind abhängig davon, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen und zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung, Studium und Ausbildung).
In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums richtet sich nach denselben Vorschriften, die auch für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie vor Ablauf des Visums im Inland beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).
Die Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes.
Informationen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.
für die Ausstellung eines Visums: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie in der Regel weitere Informationen, oft auch Online-Formulare.
Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Informationen zu Terminen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.
Die Unterlagen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes. Informationen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.
In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.
Bitte beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf von 90 Tagen beziehungsweise vor dem entsprechenden Ablauf der Gültigkeit Ihres nationalen Visums nach Ihrer Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde im Bundesgebiet.
Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin
Aufenthaltsverordnung (AufenthV):
15.07.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
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