Effektiver Umweltschutz lebt von der aktiven Teilhabe interessierter Bürgerinnen und Bürger.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese aktive Teilhabe finden sich in der Aarhus-Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag, der in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet wurde.
In diesem Vertrag werden jeder Person Rechte in Umweltangelegenheiten zugeschrieben.
Die Bundesrepublik Deutschland hat ebenso wie unter anderem die Europäische Union und alle EU-Mitgliedsstaaten die Aarhus-Konvention unterzeichnet und ratifiziert.
Die Konvention beinhaltet drei Schwerpunkte:
Die völkerrechtlichen Vorschriften bedürfen der Umsetzung auf europäischer Ebene. Zur Anpassung des europäischen Rechts hat die Europäische Union die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG, die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und die SUP-Richtlinie 2001/42/EG erlassen.
Auch die Bundesrepublik Deutschland ist ihren Umsetzungspflichten nachgekommen:
Auch die Möglichkeit für Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, an umweltrelevanten Genehmigungsverfahren mitzuwirken und gegebenenfalls Klage zu erheben, ist Bestandteil dieser aktiven Teilhabe-Kultur.
Müttergenesungswerk - Mütter auf die EINS!
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1. Buchen: Einfach über die App „mein zeo“ den gewünschten Zeitraum reservieren.
2. Einsteigen: Das Fahrzeug mit der ZEO-Karte oder per App öffnen.
3. Losfahren: Lautlos und lokal emissionsfrei ans Ziel kommen.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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