Die Erhaltung von Kulturdenkmalen liegt im öffentlichen Interesse und hat in Baden-Württemberg sogar Verfassungsrang. Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihr Denkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Hierzu trägt das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Zuschüssen und Steuererleichterungen bei.
Das Land Baden-Württemberg gewährt den Eigentümern, Besitzern oder Bauunterhaltungspflichtigen eines Kulturdenkmals finanzielle Zuwendungen für die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Sicherung, der Instandsetzung und der Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen und überwiegend aus denkmalpflegerischen Gründen notwendig werden. Dabei werden Ausgaben gefördert, die zum Schutz und zur Pflege eines Kulturdenkmals erforderlich sind. Näheres können Sie der Verwaltungsvorschrift Denkmalförderung entnehmen.
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.
Um die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.
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