Lebenslagen

Steuerliche Aspekte

Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Beispielsweise können für Sie in Betracht kommen:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen

Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es entscheidet auch, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.

Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine Zuordnung ist nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.

Zugeordnete Leistungen


Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg
 
 

Selbstablesung der Wasserzähler

Der Zählerstand kann über das Internet eingegeben werden.

Zur Zählerstandserfassung

Die Zugangsdaten entnehmen Sie dem Anschreiben, das jeder Rechnungsempfänger (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung) erhält.

Weitere Informationen zur Ablesung.

 
 
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