Wenn Sie nur einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen.
Als Abgrenzungsmerkmal zur gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung der Freiberuflerin oder des Freiberuflers.
Es ist möglich, sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig zu sein (gemischte Tätigkeit).
Hinweis: In der Regel ist die Abgrenzung schwierig zwischen:
Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung Ihrer jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.
Die für freiberuflich Tätige relevanten Steuerarten können beispielsweise sein:
Welche Steuer Sie abführen müssen, wird im Einzelfall aufgrund Ihrer angegebenen Daten durch das Finanzamt Ihrer Betriebsstätte bestimmt. Es legt auch fest, ob Sie Ihre Steuern im Voraus zu bezahlen haben.
Jetzt ist Mama dran!
Spendenaufruf des Müttergenesungswerks 2024
Spendensammlung vom 04. bis 19. Mai 2024
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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