In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Rechtsanwalt.
Zuständig für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sind die Rechtsanwaltskammern.
Dies betrifft sowohl die Zulassung als
als auch die Aufnahme in den Kammerbezirk bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit nach § 27 BRAO.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
Adresse
Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
Kontakt
Wetter in Kronau
Leichter Regen