Wenn Sie nur einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen.
Als Abgrenzungsmerkmal zur gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung der Freiberuflerin oder des Freiberuflers.
Es ist möglich, sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig zu sein (gemischte Tätigkeit).
Hinweis: Die Abgrenzung zwischen
ist in der Regel schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung Ihrer jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.
Die für freiberuflich Tätige relevanten Steuerarten können beispielsweise sein:
Welche Steuer Sie abführen müssen, wird im Einzelfall aufgrund Ihrer angegebenen Daten durch das Finanzamt Ihrer Betriebsstätte bestimmt. Dieses legt auch fest, ob Sie Ihre Steuern im Voraus zu bezahlen haben.
Der Zählerstand kann über das Internet eingegeben werden.
Die Zugangsdaten entnehmen Sie dem Anschreiben, das jeder Rechnungsempfänger (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung) erhält.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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