Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörden. Die staatliche Aufsicht soll gewährleisten, dass der Wille der stiftenden Person auch dann beachtet wird, wenn diese keinen Einfluss mehr auf die Stiftung nehmen kann.
Die Aufsicht über Stiftungen ist Rechtsaufsicht, nicht Zweckmäßigkeits- oder Wirtschaftsaufsicht. Die Stiftungsbehörde achtet darauf, dass die Stiftungsorgane die Gesetze, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung beachten. Den Stiftungsorganen steht ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Die Stiftungsaufsicht soll möglichst beratend tätig werden.
Einzelne Aufsichtsmittel der Stiftungsbehörde sind:
Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Regel das Regierungspräsidium. Örtlich zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat.
Müttergenesungswerk - Mütter auf die EINS!
Die bisherige Sharee.bike App wurde durch die App COPRI.bike ersetzt.
Neue Radnutzer werden gebeten, sich kostenlos diese App im Google Play Store bzw. im Apple App Store auf ihr Mobiltelefon herunterzuladen und einen User-Account anzulegen.
1. Buchen: Einfach über die App „mein zeo“ den gewünschten Zeitraum reservieren.
2. Einsteigen: Das Fahrzeug mit der ZEO-Karte oder per App öffnen.
3. Losfahren: Lautlos und lokal emissionsfrei ans Ziel kommen.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
Adresse
Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
Kontakt
Wetter in Kronau