Lebenslagen

Stiftungen

Als Erblasser sollten Sie alle möglichen Alternativen abwägen, wie Ihre letztwilligen Verfügungen am besten und in Ihrem Sinne durchgeführt werden können. Dabei sind wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Überlegungen wichtig. Bei größeren Vermögenswerten und komplexen erbrechtlichen Konstellationen sollten Sie über die Einsetzung einer Verwaltung nachdenken.

Dies kann entweder mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geschehen oder durch die Errichtung einer Stiftung. Hier kommt vor allem die Stiftung von Todes wegen in Betracht.

Eine Stiftung von Todes wegen wird durch Testament oder Erbvertrag errichtet.

Als Erblasser müssen Sie im Testament oder Erbvertrag die Belange der Stiftung regeln. Dabei gelten die allgemeinen Regeln bei der Errichtung einer Stiftung. Sie müssen beispielsweise den Zweck der Stiftung festlegen und eine Satzung aufstellen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihr Vermögen durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder Auflage zu vermachen. Speziell bei umfangreichen Vermögen und bei komplexeren familiären Verhältnissen kann so eine reibungslose und wirtschaftlich optimierte Übertragung des Nachlasses erzielt werden.

Für Stiftungen ist eine Körperschaftsteuer zu entrichten. Familienstiftungen unterliegen zusätzlich der Erbschaftsteuer. Alle 30 Jahre muss die Familienstiftung Steuern in Höhe der Erbschaftsteuer bezahlen, die anfallen würde, wenn ihr Vermögen auf zwei Kinder vererbt würde.

Tipp: Bei kleineren Vermögen kann die unselbstständige Stiftung empfehlenswert sein. Hier wird ein Treuhänder eingesetzt, der den vom Stifter bestimmten Zweck verwirklichen soll. Die unselbstständige Stiftung braucht nicht behördlich genehmigt zu werden und hat daher einen geringeren Verwaltungsaufwand.

Ist der Zweck der Stiftung gemeinnützig, ist sie unter Umständen von den meisten Steuern befreit. Infrage kommen:

  • Steuerfreiheit bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Empfang steuerbegünstigter Spenden
  • Besteuerung der Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz bei der Umsatzsteuer, soweit nicht gesetzliche Befreiungen greifen
  • unter bestimmten Voraussetzungen: Befreiung von Grund-, Schenkung- und Erbschaftsteuer


Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg
 
 
 
 
 
 

Spendenaufruf

Müttergenesungswerk - Mütter auf die EINS!

Müttergenesungswerk


 
 

Copri Bike

sharee bike

Die bisherige Sharee.bike App wurde durch die App COPRI.bike ersetzt. 

Neue Radnutzer werden gebeten, sich kostenlos diese App im Google Play Store bzw. im Apple App Store auf ihr Mobiltelefon herunterzuladen und einen User-Account anzulegen.

zeo Carsharing

Zeozweifrei unterwegs

1. Buchen: Einfach über die App „mein zeo“ den gewünschten Zeitraum reservieren.

2. Einsteigen: Das Fahrzeug mit der ZEO-Karte oder per App öffnen.

3. Losfahren: Lautlos und lokal emissionsfrei ans Ziel kommen.

Willkommen zur Ralli-Rallye

Logo Laurentiusweg

Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.

Sanierungsgebiet „Mitte-Ost“

Geburten

Geburten

Mitteilungsblatt

Adresse

Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau

Wetter in Kronau

 
 

Powered by Weblication® CMS

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen