Lebenslagen

Überblick

Die Ausübung eines Gewerbes in Deutschland unterliegt den Rechtsvorschriften der Gewerbeordnung (GewO).

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht muss jedoch vorhanden sein. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu.

Darüber hinaus gibt es weitere Tätigkeiten, die nicht zum Gewerbe gehören. Das sind insbesondere die freien Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) und weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und die wissenschaftliche Unternehmensberatung sind kein Gewerbe. Die Verwaltung eigenen Vermögens gehört in der Regel ebenfalls nicht dazu.

Unterschieden werden folgende Gewerbearten:

  • stehendes Gewerbe (Gewerbe, das an einem Ort oder von einem Ort aus betrieben wird)
  • Reisegewerbe (Gewerbe, das mobil und an wechselnden Orten betrieben wird)
  • Marktgewerbe (Gewerbe, das auf Märkten betrieben wird)

Diese Gewerbearten werden unterteilt in erlaubnisfreies, erlaubnispflichtiges und überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Überwachungsbedürftige Gewerbe – wie das von Ihnen gewählte – sind erlaubnisfrei. Jedoch wird Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender geprüft.

Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, sollten Sie Ihre Selbstständigkeit sorgfältig planen, indem Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären und sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren.

Sie müssen klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine juristische Person oder eine ausländische Rechtsform entscheiden, hängt von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Grundlage für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein.

Hinweis: Erfordert Ihr Gewerbebetrieb einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (z.B. Erfordernis der Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Auch während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.

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Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg
 
 

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