Zwangsverheiratung bezeichnet eine Eheschließung, die gegen den Willen eines oder beider Heiratenden stattfindet. Eine Zwangsverheiratung greift als schwere Menschenrechtsverletzung tief in die persönliche Lebensgestaltung der Betroffenen ein. Personen, die einer Zwangsverheiratung ausgesetzt sind oder ihr zu entgehen versuchen, werden häufig von psychischer und physischer Gewalt durch die eigene Familie – bis hin zum sogenannten Ehrenmord – bedroht.
Zu Zwangsverheiratungen kommt es auch in Deutschland in nennenswertem Umfang. Genaue Zahlen liegen allerdings nicht vor, Fachleute gehen aber von einigen tausend Fällen jährlich aus.
In erster Linie sind Mädchen und junge Frauen von Zwangsverheiratung betroffen. Dies zeigen die Daten der in diesem Bereich tätigen Beratungsstellen und einschlägige Studien wie die Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dabei darf die Gruppe von betroffenen jungen Männern und Paaren nicht ausgeblendet werden.
Das Sozialministerium koordiniert und finanziert die Beratung junger Menschen, die von Zwangsverheiratung beziehungsweise Gewalt im Namen der sogenannten Ehre bedroht oder betroffen sind. Die Beratung richtet sich auch an Dritte, denen sich Betroffene anvertraut haben.
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