Die Gemeinde Kronau setzt einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum um.

19.03.2026

Die Gemeinde Kronau setzt einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum um.

Auf Anregung der Behindertenbeauftragten der Gemeinde, Frau Frerker, wurde vorgeschlagen, an den Zufahrten zu den Wohnwegen Bordsteinrampen anzubringen. Hintergrund dieser Initiative ist das Ziel, bestehende Hindernisse im Alltag zu reduzieren und die Wege im Ort für alle Bürgerinnen und Bürger möglichst komfortabel und sicher nutzbar zu machen.

Bordsteinkanten stellen insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität häufig eine Herausforderung dar. Durch die neu geschaffenen Bordsteinrampen wird das Überqueren deutlich erleichtert. Davon profitieren vor allem Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen, die einen Rollator nutzen. Gleichzeitig bieten die abgesenkten Übergänge auch für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine spürbare Verbesserung, da sie die Zufahrten zu den Wohnwegen nun einfacher und ohne Hindernisse befahren können. Auch Eltern mit Kinderwagen oder Personen mit Transportwagen können diese Übergänge künftig komfortabler nutzen.

In den Wohngebieten Kiesbruch und Frohnig wurde die Maßnahme inzwischen umgesetzt. Die erforderlichen Bordsteinrampen wurden durch den Bauhof der Gemeinde angebracht. Durch diese vergleichsweise einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme wird die Zugänglichkeit der Wohnwege deutlich verbessert.

Mit der Umsetzung dieser Anregung wird ein weiterer Beitrag zu einer barrierearmen Gestaltung des öffentlichen Raums in Kronau geleistet. Ziel der Gemeinde ist es, die Infrastruktur Schritt für Schritt so weiterzuentwickeln, dass sie von allen Menschen – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen – möglichst selbstständig und sicher genutzt werden kann. (stemo)

 
 
 
 
 
 

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