Faschingsumzug 2023

19.01.2023

Der Kronauer Faschingsumzug findet am Sonntag, den 12. Februar 2023, ab 13.31 Uhr statt.

Verkehr
Der Verlauf der Umzugstrecke ist festgelegt auf die
Hebelstraße (Zugaufstellung),
den Bereich um den Festplatz herum,
die Seestraße (bis zur Neustraße),
die Neustraße,
die Waldstraße (bis zur Stefanienstraße),
die Stefanienstraße,
die Göbenstraße und
über die Fabrikstraße zum Festplatz zurück.

Für die genannten Straßenzüge gilt am Veranstaltungstag eine verkehrsrechtliche Anordnung, welche die Umzugstrecke gegenüber dem Verkehr ab 11.30 Uhr durch Beschilderung und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen absperrt. Eine Umleitungsstrecke ist innerörtlich ausgeschildert.

Wir bitten alle Anwohner ihre Kraftfahrzeuge am Veranstaltungstag außerhalb der Umzugstrecke bzw. in ihren Höfen und Garagen abzustellen.

Sicherheit und Ordnung/Jugendschutz
Wie in Vorjahren wird entlang des Streckenverlaufs von 12.00 – 16.00 Uhr ein konzessionierter Bereich ausgewiesen. Das Einbringen von alkoholischen Getränken in diesen Bereich ist unmittelbar vor und während der Veranstaltung im gesamten Bereich untersagt bzw. nur Konzessionsinhabern gestattet. Einlasskontrollen finden statt, insbesondere Jugendliche haben damit zu rechnen. Bei Verstößen kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. Die Abgabe alkoholischer Getränke innerhalb des konzessionierten Bereichs ist nur Inhabern einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis gestattet.

„Tankstellen“
Sogenannte „Tankstellen“, an welchen Speisen- und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden, sind gemäß § 12 Gaststättengesetz genehmigungspflichtig.

Genehmigungen sind schriftlich bis einschließlich spätestens Dienstag, 07.02.2023 bei der Gemeinde Kronau, Hauptamt, Kirrlacher Str. 2, 76709 Kronau zu beantragen. Antragsunterlagen sind ab sofort beim Bürgerbüro oder als Download erhältlich.

Die Erlaubnis wird mit Auflagen verbunden, insbesondere ist die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Jugend zu gewährleisten. Ebenso wie das Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, auf welchem die Tankstelle betrieben werden soll, vorliegen muss. Der Standort der Tankstelle muss entlang der Zugstrecke bzw. innerhalb des konzessionierten Bereichs liegen.

Gestattungen erhalten örtliche Vereine und gleichgestellte Institutionen sowie Gewerbetreibende, deren Geschäftslokal an der Zugstrecke liegt. Privatpersonen und sonstige gewerbliche Betreiber werden nicht zugelassen.

Die Gestattungsgebühr beträgt einheitlich 15,00 Euro je Standort. Für die Bereitstellung von Sanitäranlagen und die Absicherung des konzessionierten Bereichs fällt daneben je Erlaubnisinhaber ein pauschaler Kostenbeitrag i.H.v. 85,00 Euro an, der zusammen mit der Gestattungsgebühr zu entrichten ist.

Weitere Auskünfte erteilen:
Armin Einsele 
07253/9402-18 
ArmnEnslKrnd

Andreas Henninger
07253/9402-34
AndrsHnnngrKrnd

 
 

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