31.07.2023
(von Armin Einsele) Aufgrund einer aktuellen Entwicklung der Bürgerfragestunde in Sitzungen des Gemeinderats verweist die Verwaltung auf die geltenden Regeln, die zu diesem Tagesordnungspunkt in der Geschäftsordnung des Gremiums festgelegt sind. Demnach können in der Bürgerfragestunde nicht unendlich viele Fragen gestellt werden. Wörtlich heißt es: „Jeder Frageberichtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.“
Der Zählerstand kann über das Internet eingegeben werden.
Die Zugangsdaten entnehmen Sie dem Anschreiben, das jeder Rechnungsempfänger (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung) erhält.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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