27.10.2022
Nachdem erst vor wenigen Wochen eine ähnlicher Hinweis im Mitteilungsblatt erfolgte, muss aus gegebenem Anlass erneut drauf hingewiesen werden, dass es nicht statthaft ist, Dekorationsgegenstände und Ähnliches von Gräbern anderer Nutzungsberechtigten zu entnehmen bzw. zu beschädigen. Um dringende Beachtung wird gebeten!
Im aktuellen Fall wurde ein Grabschmuck mutwillig zerstört. Es besteht der Straftatbestand der Sachbeschädigung, Anzeige wurde erstattet.
Die Gemeindeverwaltung (Herr Einsele, 07253 9402-18 oder Herr Beetz 07253 9402-63) nimmt jederzeit sachdienliche Hinweise entgegen, sollten entsprechende Beobachtungen gemacht werden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Der Zählerstand kann über das Internet eingegeben werden.
Die Zugangsdaten entnehmen Sie dem Anschreiben, das jeder Rechnungsempfänger (Hauseigentümer bzw. Hausverwaltung) erhält.
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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Gemeinde Kronau
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau
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