Änderungen bei Bestattungen auf dem Friedhof Kronau ab 24.04.2021

27.04.2021

Mit der am 24.04.2021 in Kraft getretenen Bundesnotbremse wurde für Beerdigungen eine Obergrenze von 30 Teilnehmer festgelegt, wenn die 7-Tages-Inzidenz an min. drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Da dies aktuell der Fall ist, haben wir für Beerdigungen auf dem Friedhof Kronau unsere Maßnahmen dementsprechend angepasst.

Es gelten hier ab sofort folgende Regelungen:

  • Es sind nur noch max. 30 Personen bei den Beerdigungen zugelassen. Kinder zählen hierbei mit.
  • Die Datenerhebung erfolgt über eine von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Liste, in der max. 30 Personen erfasst werden können und die spätestens 1 Tag vor dem Bestattungstermin im Rathaus abgegeben werden muss.
  • Die Zugangskontrolle wird anhand dieser Liste entweder von einer Person durch die Gemeinde oder dem Bestatter durchgeführt.
  • Die Bestuhlung der Aussegnungshalle wurde auf 30 Stühle erhöht, so dass die komplette Trauergemeinde dort Platz findet.
  • Im Außenbereich der Leichenhalle dürfen sich keine weiteren Trauergäste aufhalten.

Um unnötigen Ärger bei Bestattungen zu vermeiden und den Trauerfamilien einen reibungslosen Ablauf der Trauerfeier zu ermöglichen, bitten wir Sie, liebe Kronauer/innen, sich an diese Vorgaben zu halten und sofern Sie nicht persönlich zu einer Trauerfeier eingeladen sind, diese nicht zu besuchen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Frank Burkard, Bürgermeister

 
 

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