Antrag auf Tempo 30 in den Kronauer Durchgangsstraßen offiziell gestellt - Muss eine Bushaltestelle geopfert werden?
01.06.2021
Nachdem in der Gemeinderatssitzung im April mit der Änderung des Lärmaktionsplans die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wurde, hat die Kronauer Gemeindeverwaltung nun den Antrag auf die Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 für die Kirrlacher-, die Haupt- und die Bahnhofstraße offiziell eingereicht.
Damit ist das sich quälend lange hinziehende Projekt im Rahmen des Kronauer Fahrradkonzepts allerdings längst noch nicht in trockenen Tüchern. Bürgermeister Burkard erläutert: „Der Rechtsanspruch aus dem Lärmaktionsplan besteht nicht für die gesamte Strecke, sondern nur für den Bereich zwischen der Kreuzung Kapellenstraße und der Kreuzung Friedenstraße. Der Rest muss über den politischen Weg erkämpft werden“. Hintergrund ist, dass der Verkehrsverbund Fahrtzeitverlängerungen seiner Busse vermeiden will und daher Tempo 30 überall dort ablehnt, wo kein Rechtsanspruch besteht. Ein Kompromiss könnte darin liegen, dass die Gemeinde Kronau bereit ist, im Gegenzug auf eine Bushaltestelle zu verzichten. Im Rathaus verweist man jedoch auf andere Städte und Gemeinden, die ohne im Gegenzug ein „Opfer“ zu bringen, ihre Tempo 30 Zonen vom Landratsamt längst genehmigt bekamen. Es könne nicht sein, dass den Letzten die Hunde beißen, so der Tenor. Dies sieht man beispielsweise in Bad Schönborn und Ubstadt-Weiher ähnlich, weshalb derzeit ein gemeinsamer Vorstoß dieser Gemeinden läuft.