Überprüfung der Einhaltung der Coronavorschriften in der Gastronomie!

19.10.2021

Aufgrund ministerieller Anordnung sind die Ortspolizeibehörden in den Rathäusern aufgerufen im Zeitraum 21. - 22.10.2021 flächendeckend Schwerpunktaktionen zur Überprüfung der Einhaltung der Coronaverordnung in den Gastronomiebetrieben durchzuführen. Sowohl die Betreiber, als auch die Bevölkerung sollen durch die Aktion sensibilisiert werden, dass die Vorgaben der Coronaverordnung zu beachten sind und gleichzeitig deutlich machen, dass Verstöße gegen die Verordnung bußgeldbewehrt sind und sogar Strafanzeigen nach sich ziehen können.

Zielgruppe der Aktion sind primär die Betreiber und Betreiberinnen sowie die Besucherinnen und Besucher des Gastronomiegewerbes in Baden-Württemberg.

Auch die Gastro-Betriebe in Kronau müssen sich daher darauf einstellen, dass sie kontrolliert werden. Im Fokus stehen dabei die Einhaltung der 3G-Regel in geschlossenen Räumen, die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung mittels App oder Aufzeichnungen, die Einhaltung der Maskenpflicht und das Vorliegen und die Umsetzung eines Hygienekonzepts

Ortspolizeibehörde Kronau
 
 

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