19.10.2021
(von Armin Einsele) Seit wenigen Tagen gilt nun auch auf der gesamten Ortsdurchfahrt in Kronau (Kirrlacher Straße, Hauptstraße, Bahnhofstraße) und nicht nur auf den Nebenstraßen durchgängig eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Tempolimit ist Folge der kommunalen Lärmaktionsplanung und dient primär der Reduzierung des ermittelten Verkehrslärms auf der vielbefahrenen Hauptverkehrsachse durch die Ortschaft.
Verkehrszählungen und Berechnungen hatten nämlich Lärmwerte ergeben, die sich nicht nur belästigend, sondern auf Dauer auch gesundheitsschädlich für die Anwohner auswirken. Auf Basis entsprechender Gesetzesregelungen und Rechtsprechungen beschloss das Ortsparlament daher die Maßnahme und setzte sie per Antrag an den Straßenbaulastträger Landkreis Karlsruhe durch, der kürzlich die Beschilderung vornahm. Der vermeintliche Schilderwald ist leider unvermeidlich, um nach allen Einmündungen in die Ortsdurchfahrt den Kraftfahrern die Geschwindigkeitsregeln deutlich zu machen.
Neben dem Lärmaspekt sorgen die reduzierten Fahrtgeschwindigkeiten auch für mehr Verkehrssicherheit. Besonders die schwächeren Verkehrsteilnehmer insbesondere Radfahrer profitieren daher mit.
Dass neue Schilder allein noch nicht für „Langsamfahren“ bei allen Verkehrsteilnehmern sorgt, ist zu erwarten. Uneinsichtige sollten daher mit bußgeldbewehrten Geschwindigkeitskontrollen rechnen.
Die Formel für Verkehrsteilnehmer in Kronau ist ab sofort denkbar einfach und lautet: „In Kronau gilt überall maximal Tempo 30.“
Diese Dorfrallye führt Dich durch Kronau und Umgebung und verschafft Dir in spielerischer Form einen Einblick in die Geschichte.
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76709 Kronau
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