Gemeinderatsitzung in Kronau am Dienstag, 07. April 2020 - Rat tagt in der Mehrzweckhalle unter Corona-Bedingungen

02.04.2020

(von Armin Einsele) Der aktuellen Corona-Lage geschuldet findet die öffentliche Gemeinderatsitzung in Kronau am Dienstag, 07.04.2020, 19.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle, nicht wie üblich im Bürgersaal statt. Das Land und die Gemeinde haben ein Betretungsverbot für öffentliche Orte angeordnet und alle Versammlungen untersagt. Gemeinderatssitzungen sind jedoch vom Versammlungsverbot nicht betroffen, vielmehr kommt es auf die Art und Dringlichkeit der Punkte auf der Tagesordnung an. Und die hat es in sich. Vorgesehen sind der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnhofstraße 15“ und ein Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „A 5 Quartier“, danach der Neuerlass der Obdachlosensatzung und die Vergabe der Rohbauarbeiten für die benötigte Schulmensa.

Entschieden werden soll über die Umgestaltung der Ortsdruchfahrt im Rahmen des Fahrradkonzepts sowie über eine ÖPNV-Anbindung des A 5 Quartiers und Maßnahmen in der Ortsdruchfahrt (Tempo 30, Parken, Bushaltepunkte). Beschäftigen wird sich das Gremium auch mit der Neugestaltung der Außenanlagen des Kindergartens St. Franziskus, dem Neuabschluss von Energielieferverträgen und der Ausweisung von Parkplätzen für Rathauskunden. Wie stets runden die Informationen des Bürgermeisters über den Stand laufender Projekte und Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sowie die Wünsche und Anregungen aus der Mitte des Gremiums die Sitzung ab.

Die Verwaltung macht deutlich, dass es um allesamt wichtige Entscheidungen geht, die keinen weiteren zeitlichen Aufschub dulden und auch nicht im schriftlichen Umlaufverfahren ohne Sitzung entschieden werden können, wie mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgeklärt wurde. Besonders gilt dies für die in öffentlicher Sitzung zu fassenden Satzungsbeschlüsse. Ohne diese Beschlüsse kann der Sozialbau in der Bahnhofstraße nicht in Angriff genommen werden, wodurch die kommunale Unterbringungssituation ins Wanken käme, ebenso wie sich gravierende finanzielle Nachteile für die Gemeinde ergäben.

Das Innenministerium hat alle Kommunen darauf hingewiesen, dass ein rechtmäßiger Beschluss trotz der Corona-Pandemie nur im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Gemeinderatssitzung gefasst werden kann. Die Gemeindeordnung zeigt auch keinen gesetzlichen Weg auf, die Zahl an Ratsmitgliedern in Notfällen zu verringern. Das Kommunalverfassungsrecht geht ebenso auch von der persönlichen Anwesenheit der Räte bei Sitzungen aus. Daher kann auch nicht via Skype oder ähnlicher Systeme getagt werden. Eilentscheidungen des Bürgermeisters oder schriftliche Umlaufverfahren zur Einholung von Entscheidungen sind ebenfalls nur bei einfachen Beratungsgegenständen zulässig. Daher hat sich die Verwaltung schweren Herzens entschlossen, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates einzuberufen. Nach den Hinweisen des Innenministeriums kann auch die Öffentlichkeit bei Sitzungen trotz der Infektionsgefahr nicht ausgeschlossen werden.

Durch das Ausweichen in die Mehrzweckhalle sind die Abstandsregeln einzuhalten zwischen Gremium und Zuhörern und auch untereinander; außerdem werden Schutzmasken bereitgestellt. Den möglichen Zuhörerinnen und Zuhörern werden besondere Plätze auf der Tribüne zugewiesen und ihre Personalien werden erfasst, um im Bedarfsfall Infektionsketten nachverfolgen zu können. Bürgermeister Frank Burkard bittet um Verständnis für die Abhaltung dieser Zusammenkunft unter besonderen Bedingungen. Die Absagen einer für den 14. März angesetzten Klausurtagung des Gemeinderats sowie der für den 24. März vorgesehenen Ratssitzung lassen der Verwaltung keinerlei weiteren zeitlichen Spielraum, sofern der Corona-Krise keine kommunalpolitische Krise in Kronau folgen soll.

 
 

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