Dieser „orangefarbene Parkausweis“ ist neben dem „blauen Parkausweis" eine zusätzliche Parkerleichterung für Menschen mit Schwerbehinderungen und gilt deutschlandweit.
Für den orangen Parkausweis muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- das Merkzeichen G (Gehbehinderung) in Ihrem Schwerbehindertenausweis in Kombination mit dem Merkzeichen B (Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nötig) sowie ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen/der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen; wichtig: es muss gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane vorliegen
- Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
- künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung mit GdB von wenigstens 70
- Schwerbehinderung (GdB ab 50), sofern vom ärztlichen Dienst des Versorgungsamts festgestellt wurde, dass sie den genannten Behinderungen gleichzustellen ist
Mit dem orangenen Parkausweis dürfen Sie bundesweit 24 Stunden lang folgendes, sofern Sie keinen anderen Parkplatz finden können:
- drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen stehen (mit Parkscheibe)
- bei Parkzeitbegrenzung und im Zonenhalteverbot länger stehen
- zur Ladezeit in Fußgängerzonen parken
- in verkehrsberuhigten Straßen unabhängig der Markierung parken (solang der Verkehr nicht beeinflusst und niemand behindert wird)
- ohne Gebühr parken, wo eine Parkuhr oder ein Parkschein gefordert ist.
Den orangefarbenen Parkausweis können sie beim Landratsamt Karlsruhe beantragen.
Den Antrag können sie online herunterladen und sich informieren unter
https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Service/Dienstleistungskatalog
(anschließend den Suchbegriff „Parkerleichterung“ eingeben, dann findet man alle Infos).
Beste Grüße Ihre Behindertenbeauftragte in Kronau
Susanne Frerker