Laut, aber noch nicht laut genug - Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt

04.04.2017

(von Armin Einsele) Der Entwurf des Kronauer Lärmaktionsplans wird öffentlich. Das Ortsparlament beschloss dazu einstimmig dessen Offenlage und die Beteiligung der Behörden. Zuvor erläuterte Dipl.-Ing Peter Köhler, dass mit einem gestiegenen Verkehrsaufkommen seit 2012, als die ersten Daten erhoben wurden, auch eine Steigerung der lokalen Lärmbelastung einhergeht. So habe sich der Verkehr auf der L 555 entlang Kronau von seinerzeit 10.300 Kraftfahrzeugen auf nun täglich 10.500 Fahrzeuge erhöht.

Auch in der Ortsdurchfahrt sei an bestimmten Stellen ein Verkehrsaufkommen bis auf Spitzenwerte von bis zu 9.700 Fahrzeugen in 24 Stunden nachzuweisen. Mehr Verkehr bedeute auch mehr Lärm. Jedoch nicht in einem Umfang, der verkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Ausweisung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf der Landesstraße oder weiterer Schwerlastverkehrsverbote bzw. einer Tempo-30-Zone in der Ortsdurchfahrt ermögliche. Hierzu wären tagsüber Lärmwerte von 70 dB(A) und nachts von 60 dB(A) an den relevanten Punkten (sog. Fassadenpegel) erforderlich. Noch liegt die Belastung aber überall unterhalb dieser Grenzen. In einigen Bereichen reicht sie aber, um bei den Straßenbaulastträgern Zuschüsse beim Einbau von Schallschutzfenstern beantragen und mittel- bis langfristig lärmärmere Fahrbahnbeläge einfordern zu können.

Auch beim Schienenverkehrslärm ergibt sich kein vordringlicher Handlungsbedarf anhand der Kartierung des Eisenbahnbundesamtes, erläuterte Peter Köhler. An Kronaus Ostrand sind zwar Emissionen von 55 bis 60 dB(A) auszumachen, seit 2015 wird aber ein bundesweiter Lärmaktionsplan Schiene umgesetzt, der Lärmminderungsmaßnahmen direkt an den Zügen beinhaltet. Dies sollte in Kronau ebenfalls eine Reduzierung des Schienenlärms bewirken.

Zum weiteren Verfahrensablauf skizzierte der Lärmexperte, dass zunächst die Offenlage des Planentwurfs für einen Monat erfolgt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit Einsicht und Stellung zu nehmen, parallel werden die Träger öffentlicher Belange (Behörden und Institutionen) beteiligt. Alle eingehenden Stellungnahmen werden zusammengefasst, kommentiert und abgewogen und dem Lärmaktionsplan hinzugefügt. Dieser wird gegebenenfalls angepasst und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. In etwa 5 Jahren ist der Plan wieder auf eine veränderte Situation hin zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Bürgermeister Frank Burkard bedauerte, dass aktuell keine schlagkräftigeren Argumente aus der aktuellen Lärmbelastung gewonnen werden konnten, um die Straßenbaulastträger aktiver in die Verantwortung nehmen zu können. Immerhin könne man aber die Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern bzw. die Optimierung von Straßenbelägen einfordern. Hoffnung bestünde auch, da ohnehin Sanierungen an klassifizierten Straßen anstehen und durch den Austausch von Belägen und die Beseitigung von Fahrbahnschäden Lärmminderung möglich sind.

 
 

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