Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Tipps

Tipps

Personalausweis und Reisepass

Ist Ihr Ausweis/Pass noch gültig?

Eine Verlängerung von Reisepass oder Personalausweis ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Deshalb sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse eine eventuell erforderliche Neuausstellung möglichst frühzeitig beantragen.

Der Antrag ist in jedem Fall persönlich zu stellen.

In den Reisepass müssen zwei Fingerabdrücke mit aufgenommen werden. Die Fingerabdrücke für den neuen Personalausweis sind freiwillig.

Bei allen Anträgen ist die Angabe von Größe und Augenfarbe nötig.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Abgelaufener Personalausweis bzw. Reisepass,
  • 1 biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Die Antragsgebühr für den Personalausweis beträgt 28,80 € (bis 24 Jahren 22,80 €), für den Reisepass 59,00 € (bis 24 Jahre 37,50 €) und muss bei Antragstellung entrichtet werden.

Was ist bei Verlust des neuen Personalausweises zu tun?

Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) unverzüglich sperren lassen.

Über die Sperrhotline (01801 / 33 33 33) oder im Bürgerbüro können Sie diese veranlassen.

Eltern mit Kindern - aufgepasst!!!

Wenn Sie eine Reise planen, können für Kinder nach derzeitiger Rechtslage folgende Dokumente ausgestellt werden!!!

Kinderreisepass

  • 13,-- Euro für die Neuausstellung (6,-- Euro für eine Verlängerung nur bis zum 12. Lebensjahr. Die Verlängerung muss vor Ablauf durchgeführt werden)
  • Gültigkeitsdauer 6 Jahre
  • Begrenzung auf Höchstalter von 12 Jahren
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

 

Personalausweis

  • 22,80 Euro für alle unter 24 Jahren
  • Personalausweispflicht besteht ab 16 Jahren
  • Fingerabdruckabgabe nach Vollendung des sechsten Lebensjahres (freiwillig)
  • Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

 

Reisepass

  • 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr
  • zur Fingerabdruckabgabe nach Vollendung des sechsten Lebensjahres (Pflicht)
  • Unterschrift ab Vollendung des 10. Lebensjahres
  • Gültigkeitsdauer 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • biometrietaugliches Lichtbild (Frontalbild)

Für telefonische Auskünfte und nähere Informationen steht Ihnen das Bürgerbüro, unter der Tel.-Nr.: 07253/9402-10 oder -28, gerne zur Verfügung.
 


Infos zum neuen Personalausweis (gültig seit dem 01. November 2010)

Zum 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen.

Warum wird er eingeführt?

Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet. („Sich online Ausweisen“ auch eID- Funktion genannt)

Zusammen mit einer 6-stelligen Geheimzahl können damit künftig Services von Online-Shops, Banken, E-Mail-Anbietern oder soziale Netzwerke aber auch Dienste von Behörden und Ämtern genutzt werden (spart Behördengänge, das Ausfüllen von Formularen entfällt, spart Zeit beim Fahrkartenkauf am Automaten).

Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten er an den Anbieter übermittelt.

Außerdem wird der neue Personalausweis eine freiwillige elektronische Unterschriftsfunktion beinhalten. Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden. Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern – den Signaturanbietern – die nach dem Signaturgesetz (SigG) zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Was ist neu auf einen Blick:

  • Kreditkartenformat
  • Kontaktloser Chip im Karteninnern
  • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über persönliche Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdrücke (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer

Wie sicher ist er?

Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes. Weder die Personalbehörde noch die Bundesdruckerei speichern die Daten. Nach Aushändigung werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Das auf dem Chip gespeicherte Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen außerdem nur von hoheitlichen Stellen wie der Polizei, der Zollverwaltung oder den Pass- und Personalausweisbehörden eingesehen werden. Alle Informationen und Übertragungen des neuen Personalausweises sind mit Verschlüsselungsverfahren geschützt.

Der Bürger soll sich also sicher und eindeutig im Internet oder bei Automaten anmelden und seine Identität belegen können.

Was kostet der neue Ausweis?

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 beträgt nun 28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

Am 09. Juli hat der Bundesrat beschlossen, dass es für Jugendliche keinen kostenlosen Personalausweis mehr geben soll. Bisher war der erste Personalausweis kostenlos. Dieses kostenlose Dokument gibt es seit dem 01. November 2010 nicht mehr.

Was tun bei Verlust?

Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) unverzüglich sperren lassen.

Über die Sperrhotline (01801 / 33 33 33) oder im Bürgerbüro können Sie diese veranlassen.

Wie lange gelten die alten Ausweise?

Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Seit dem 01. November 2010 werden nur noch neue Personalausweise ausgegeben. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

Nähere Infos über den neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

 

Sterbefall

Mit der Zusammenfassung nachfolgender Hinweise wollen wir informieren, was für den Fall zu veranlassen ist, der hoffentlich nicht allzu schnell eintritt. Die Gemeindeverwaltung will hier konkrete Hilfe leisten, weil wir wissen, dass gerade bei einem Trauerfall in der Familie der Schmerz über den Verlust des Angehörigen die Abwicklung der doch notwendigen Formalitäten zusätzlich erschwert.

Bei Eintritt des Todes in einem Krankenhaus wird alles notwendige, wie die Ausstellung der Todesbescheinigung und des Leichenschauscheines vom dortigen diensthabenden Arzt veranlasst.

Falls der Tod in der Wohnung eintritt, ist zunächst der Hausarzt oder am Wochenende der Notarzt zu verständigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein aus, die zur Beurkundung des Sterbefalls benötigt werden.

Danach ist ein Bestattungsunternehmen mit der Einsargung und Überführung des/der Verstorbenen in die Leichenhalle zu beauftragen. Bestattungsunternehmen finden Sie unter anderem in den Gelben Seiten unter  www.gelbeseiten.de . Ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen wäre beispielsweise Michael Breuer, Am Breilingsweg 24, Tel. 0 72 53 / 3 38 95 oder 3 38 22

Der Zeitpunkt der Beerdigung wird von den jeweiligen Pfarrämtern entsprechend der Jahreszeit festgelegt.
Anschriften der Pfarrämter:

  • Katholisches Pfarramt, Kronau, Kirrlacher Str. 4, Tel. 0 72 53 / 72 91
  • Evangelisches Pfarramt, Bad Schönborn, Huttenstr. 31, Tel. 0 72 53 / 55 82

Danach folgt die Meldung des Todesfalls beim Standesamt im Rathaus Kronau, Zimmer 0.10 (Herr Kumpf). Dort erfolgt die Auswahl des Grabplatzes und die Abwicklung aller Formalitäten. Die Aushebung und Schließung des Grabes wird vom Bauhof der Gemeinde Kronau vorgenommen. Die Leichenträger werden bei Bedarf von der Gemeinde gestellt.

Auch über die eigentlichen Pflichten hinaus, steht Ihnen das Standesamt unter der Telefonnummer 07253/9402-11 zur Verfügung.

An- und Abmeldung

Die Meldepflicht ist keine "Kann-Bestimmung", d. h., jeder, der zu- oder umzieht, ist verpflichtet, sich binnen acht Tagen an- bzw. umzumelden.

Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, solange sich der Umzug innerhalb der BRD befindet. Die Datenübermittlung erfolgt automatisch vom neuen Wohnort an den bisherigen.

Lediglich wer ins Ausland zieht, muss sich beim bisherigen Wohnort abmelden.

Bei der Zustellung der Wahl- bzw. Lohnsteuerkarten wurde des öfteren festgestellt, dass etliche Bürger ihrer Meldepflicht nach einem Umzug nicht nachgekommen sind.

Bitte nehmen Sie Ihre Meldepflicht ernst.

 

Lohnsteuerkarte

Nicht immer stimmen die auf den von der Gemeinde zugestellten Lohnsteuerkarten verzeichneten Daten mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. Überprüfen Sie Ihre Lohnsteuerkarte sorgfältig.

  • Stimmen die Adresse, die Steuerklasse, die Kinderfreibeträge, die Körperbehindertenfreibeträge?
  • Steht Ihnen für Ihre erwachsenen Kinder (durch Schul- oder Berufsausbildung) noch ein Kinderfreibetrag zu?

Für Änderungen bezüglich der auf der Lohnsteuerkarte verzeichneten Daten ist das Finanzamt zuständig. Tel. 0 72 53 / 74-0.


 
Ab 2011 kommt die elektronische Lohnsteuerkarte!!

Nach 85 Jahren kommt damit das endgültige „Aus“ für die Papierlohnsteuerkarte.

Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren, nach derzeitigen Planungen im Jahr 2012, abgelöst wird.

Für alle Änderungen ab dem 01.01.2011 sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Änderungen wie z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge.

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt (Bruchsal) stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus.

Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen, unter der Tel.-Nr.: 07253/9402-10 oder -28, gerne zur Verfügung.

Weiter Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte

 

Hundesteuer

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kronau muss jeder über 3 Monate alte Hund auch während des Jahres bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung bzw. Abmeldung kann im Rechnungsamt der Gemeindeverwaltung (Zimmer 1.11), vorgenommen werden. Hierzu können Sie unser Formular auf der Formularseite verwenden.

Wir weisen darauf hin, dass auch der Zweithund und jeder weitere Hund angemeldet werden muss. Die Anmeldung entfällt nur für diejenigen Hunde, für die das Rechnungsamt bereits einen Steuerbescheid erlassen hat.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass die Hundehalter, die von Ihnen gehaltenen, außerhalb der von Ihnen bewohnten Häuser oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen haben.

Weitere Infos zum Thema Gebühren und Steuern finden Sie hier.

 


Zurück zur vorherigen Seite  Druckversion erzeugen