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Planfeststellungsverfahren K3575 - Positionierung der Gemeinde Kronau

Seit über 3 Jahrzehnten beschäftigen sich die Gemeinden Bad Schönborn und Kronau sowie der Landkreis Karlsruhe mit einer neuen Straße, um die Ortsdurchfahrten von Langenbrücken und Mingolsheim vom Durchgangsverkehr der B3 zu entlasten.

Etliche Varianten waren im Gespräch, unter anderem auch eine Westumgehung von Kronau. Diese Planung ist seit einigen Jahren vom Tisch.

Für die nun geplante Ausführung der K3575 liegen mehrheitliche Beschlüsse der Gemeinderäte in Bad Schönborn und in Kronau vor, ebenso wie der Flächennutzungsplan darauf abgestimmt worden ist.

Sowohl Bad Schönborner wie Kronauer Bürger, als auch die beiden Verwaltungen und Gemeinderäte haben eine umfangreiche Liste beim Landkreis zur Optimierung bzw. zum Schutz der von der Planung betroffenen Bevölkerungsteile eingereicht. Diese Punkte galt es beim Anhörungstermin gegenüber der Planfeststellungsbehörde zu begründen.

Ich habe bei der Anhörung nochmals die Positionierung der Gemeinde Kronau zu dieser Planung dargelegt. Als Kernaussagen habe ich ausgeführt, dass

  1. Kronau diese Straße nicht benötigt,
  2. die Umgehungsstraße von der Gemeinde Bad Schönborn beantragt wurde und sollte sie nicht realisiert werden, die Gemeinde Kronau keinerlei Nachteile hätte,
  3. der Kreistag dem Antrag der Gemeinde Bad Schönborn gefolgt ist und diese Variante 3 planerisch auf den Weg gebracht hat,
  4. sich die Gemeinden Bad Schönborn und Kronau auf diese Variante 3 geeinigt haben, welche Grundlage des Planfeststellungsverfahrens ist,
  5. beide Gemeinde eine Reihe von Forderungen zur Optimierung der Planung gestellt haben, deren Erfüllung natürlich erwartet wird.

Neben vielen Detailfragen zur Ausführung und Auswirkungen der Umgehungsstraße haben sich die Gemeinde Kronau und ihre Bürger intensiv mit den Auswirkungen der neuen Straße beschäftigt und entsprechende Gutachten, insbesondere was Lärm und Emissionen angeht, gefordert.

Die zwischenzeitlich gutachterlich vorliegenden Aussagen in Bezug auf die von der Straße ausgehenden Umwelteinwirkungen befriedigen keineswegs. So würde der Bau der Straße z.B. einen Anstieg des Verkehrs in der Bahnhofsstraße in Kronau bewirken. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass diese Beeinträchtigungen sogar als erheblich einzustufen sind, als Allheilmittel wird die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße auf 30 km/h propagiert. Mit einer derartigen Aussage als auch den Aussagen, dass die Bewohner der Rosen-, der Benz-, der Hebelstraße, der Jahn- sowie der Schillerstraße keinen bzw. nur unerheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt wären, kann man nicht folgen.

Im weiteren Verfahren muss man daher gespannt sein, wie sich der Landkreis Karlsruhe als Vorhabensträger, das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde und die Gemeinde Bad Schönborn als Hauptinteressent an der Straße zur vorliegenden Planung stellen. Etliche Fragen blieben bei der Anhörung ohne Antwort.

Soweit alle Wünsche der Gemeinden Bad Schönborn und Kronau im Verfahren erfüllt werden, könnte die Straße Realität werden. Die Anhörung zeigte aber auch, dass der Widerstand gegen die gegenwärtige Planung von anderer Seite sehr massiv ist.

Das beim Anhörungsterm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens präsentierte Fernlärm- und Gesamtlärmgutachten ist ab sofort auf der Gemeindehomepage als pdf-Datei verfügbar. Im Rathaus (Bauamt) kann das Gutachten daneben ebenfalls eingesehen werden.

Ihr

Jürgen Heß
Bürgermeister

 

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